Is this a Java, Perl or PHP team?
Monday, January 29th, 2007Super lustig für zwischendurch. Worksafe.
Super lustig für zwischendurch. Worksafe.
Ralf ist auf der Suche nach einer neuen Killerapplikation in den Weiten des Web 2.0.
Dass Ralf nach flickr, delicoius, last.fm und YouTube nichts neues findet, verwundert nicht. Schließlich ich das Internet ein Übertragungsmedium für Informationen
Aber gibt es ja eigentlich “nur” Text-, Bild-, Audio- und Video-Informationen.
Blieben noch Text-Informationen. Nachrichten findet man bei digg, Bookmarks bei deli, Regionales by QYPE.
Benutzer-Zu-Benutzer-Interaktion (im Sinne einer 1:1-Beziehung) bieten Google Mail, Skype und ebay. Webshop-Produkte können bei Amazon bewertet werden.
Achja, Leute zanken mit firmeninternen Rund-Mails (in diesem Falle weltweites Rund-Web 2.0-Rund-Bashing) á la “Liebe Kollegen, wer mich sucht, ich bin während der nächsten 5 Minuten auf dem Klo”, kann jetzt Twitter. Aber ob – mit oder ohne Web 2.0 – Informationen wie ” wakes up and smells the coffe” so nützlich sind, weiß ich auch nicht.
Selbst “user generated wlan” gibt es schon bei Fon.
Alles alter Käse?
Eigentlich schon. Schließlich sind so ziemlich alle Anwendungen, die Informationen handlen, im Netz verfügbar. Manche sogar mit einer “sozialen” Komponente.
Und die zweite und dritte Komponente der Fähigkeiten eines Computers gibt es auch schon Web 2.0-kompatibel: Spielen und Porno gucken.
Man kann natürlich hingehen und die Haussportart der Programmierer im Web 2.0 Umfeld betreiben: Mashuppen und aggregieren. So wird irgendein B- oder C-Promi in einem Restaurant in Buxtehude gesichtet, das wird bei QYPE berichtet, jemand erstellt ein Interview, podcasted es, ein anderer läd’ ein Video von dem Restaurant bei Youtube hoch und die Überwachungskamera der Restaurant-Toilette läd die Promi-Bilder direkt bei flickr hoch. Und in Google Maps werden all diese Links angezeigt. Und über diesen neuen Dienst berichtet Digg. Super! Fertig ist die neue Web 2.0-Anwendung.
Aber verloren ist damit die ganze Idee sicherlich nicht. Sogenannter User generated Content kann meiner Ansicht nach in neuen Formen und in der Vielfalt der individuellen Kreativität auch selbstorganisiert stattfinden, wie zum Beispiel in Form von United Vloggers (”quality stuff, things that I like”).
Oder aber, wir drehen den Spieß einfach um und fragen nicht “Oder Du, verehrte Leserin, verehrter Leser, sagst mir nun, was der nächster Brüllr 2.0 ist. Wo soll ich mich anmelden?”, sondern: “Was, verehrte Leserin, verehrter Leser, vermisst du im Web 2.0?”. Selber anpacken beim Programmieren neuer Applikationen – das ist user generated content in a user generated application!
Auf zu neuen Ufern!
Michael weist auf der i-worker-Liste auf den Umstand hin, dass ab dem 01.01.07 ausdrücklich E-Mails als Geschäftskorrespondenz gewertet werden und somit den Pflichtangaben auf Geschäftspapieren unterliegen.
Michael schreibt:
Für eine GmbH gilt beispielsweise, dass die elektronische Geschäftspost den
vollständigen Firmennamen in jener Form beinhalten muss, wie er auch im
Handelsregister eingetragen ist.
Nicht fehlen darf ferner die korrekte Angabe der Rechtsform, der Sitz der
Gesellschaft, die Nennung des zuständigen Registergerichts einschließlich
der dortigen Registernummer.
Darüber hinaus müssen alle Geschäftsführer benannt werden.
Soweit das Unternehmen einen Aufsichtsrat gebildet hat, verlangt die Reform
auch die Namensnennung des Vorsitzenden des Aufsichtsrates mit
Familiennamen, wobei aus Transparenzgründen dabei mindestens ein Vorname
ausgeschrieben sein muss.
Es gelten dabei die Paragraphen:
Danke, Michael!
Update 22.02.07: Wie die Umsetzung konkret aussieht (inkl. Beispielen und Mustertext) berichtet heise resale. Danke, themenrelevant!
Gestern abend schlug folgende Mail bei den i-workern auf:
Hallo Liste!
Kann es sein das google.de weg ist? Wenn ich bei mir google.de eingebe
lande ich auf goneo.de. Und das im IE, FF & Opera… *grübel*
Hans
Und in der Tat, Google.de ist per KK “gekapert” worden. Das berichtet jetzt auch heise online.
Der Grund liegt wohl darin, dass ein KK-Antrag zwar grundsätzlich einer Zustimmung bedarf, diese jedoch automatisch erfolgt, wenn sich der bisherige Inhaber nach der zweiten Anfrage nicht meldet.
Die auftauchende Frage ist, ob durch die Übernahme ein Schaden durch geklaute Cookies entstanden ist. Da Google mittlerweile mitunter recht sicherheitsrelevante Dienste wie Mail, Bezahldienste, Website-Statistiken usw. anbietet, könnte ein auf diese Weise entwendetes Cookie für seinen neuen “falschen” Besitzer goldwert sein, entsprechende kriminelle Energie vorausgesetzt.
Von diesem Szenario ist aber nicht auszugehen, da Google die Cookies meines Wissens nach ausschließlich für die Google.com-Domain ausgibt.
Viel interessanter ist die Frage, warum die DeNic ein “kaufmännisches Schweigen” als Zustimmung (ACK) zu einem KK-Antrag wertet, nachdem ebay.de bereits 2004 übernommen wurde. Die gTLD-Registries sind hier weiter. Eine Domain kann ge-LOCK-t werden und es existiert ein AuthInfo.
Meiner unbedeutenden Meinung nach hat die DeNIC hier noch nachzubessern.
Bleibt aber abzuwarten, wie Google die straf- und zivilrechtlichen Konsequenzen für die Beteiligten bewertet.
Übrigens nimmt benbit’s Blog den zeitweiligen Inhaber unter die Lupe.
Nachdem mich CUPS, das als Drucksystem auch bei meinem Tiger zum Einsatz kommt, bereits mehrfach meine Nerven gekostet hat, kam es diesmal wieder zu einem sonderbaren Phänomen. Der Zugriff auf den Drucker an der Windows-Büchse schlug mit NT_STATUS_NO_MEMORY fehl. Öhm?
Es geht trotzdem. Code42 hat die Lösung
Nein, nein, trotz der zahlreichen Pensionierungen in Kleinbloggersdorf – ich höre nicht auf. Wäre ja auch dumm, schließlich habe ich gerade erst angefangen
Aber bloggen macht mittlerweile so viel Spaß, dass ich mir vorgenommen habe, mehr Technisches zu bloggen. Und das wird auf code42.de passieren, dem Ableger von Netz-Kultur.com.
Den Start hat übrigens der Make-Off-Artikel zum ersten Podcast gemacht.
Mitte März wird er kommen. Das steht fest. Der neue “Anti-Hacker-Paragraph” 202 des Strafgesetzbuches.
Mit dieser Novelle wird in Deutschland die European Cybercrime Convention umgesetzt, deren Ziel die Eindämmung der Computerkriminalität ist. Vieldiskutiert ist vor allem der Paragraph 202c StGB, der den Besitz von Hacker-Tools unter Strafe stellt. Das ist beispielsweise auch schon vom CCC angemahnt worden (Ralf berichtete).
Um einen kleinen Überblick zu dem Thema zu geben, gibt es hier und heute den allerersten Netz-Kultur-Podcast (Veränderungen wurden ja bereits angekündigt, dieser Podcast ist die erste
) – Außerdem wollen wir doch auch der Rolle des Podjournalism gerecht werden ![]()

Heutiger Gast ist Sebastian Schreiber von der Firma Syss GmbH, die für Kunden Penetrationstests durchführt, um auf Sicherheitsmängel aufmerksam zu machen. Herr Schreiber und seine Mitarbeiter sind direkt von der Novelle betroffen.
(Transskript wird nachgeliefert, wenn ich mal wieder Zeit habe)
Hintergrundmusik: Paniq
Ein unscheinbares Datum, sollte man meinen.
Aber dem ist nicht so. Nachdem mich beim Lesen von heise online heute das natürlich rein subjektive Gefühl beschlich, dass irgendetwas hier nicht ganz so abläuft, wie man es sich wünschen könnte, habe ich mir mal die Mühe gemacht, einige Meldungen der letzten 30 Tage zusammenzutragen, die mich beunruhigen. Vorsichtig ausgedrückt. Ganz vorsichtig
Nachdem mir aufgefallen ist, dass mein MacBook Pro “vibriert”, hier nun eine Chronologie meiner Beobachtungen:
Preisfrage an die Physiker: Was passiert da? Als Laie kann ich mir vorstellen, dass evtl. die Magnetwirkung der Haltevorrichtung der MacBook’schen Stromversorgung durch den Körper (also meinen
) auf das Metallgehäuse des PCs irgendeine Art der Resonanzwirkung verursacht, aber ob ich mit so einer Antwort nochmal durch mein Abitur (damals mit Physik-LK *prahl*) kommen würde?
Hier läuft gerade die ARD-Sendung “titel thesen temperamente” mit einer Berichterstattung über einen geplanten Spielfilm über den Contergan-Skandal in den 60er Jahren.
Bei Contergan handelte es sich um ein als harmlos angepriesenes Schlafmittel des Herstellers Grünenthal, das dazu führte, dass neugeborene Kinder von Nutzerinnen etliche Missbildungen der Etremitäten erleiden könnten.
Vor dem Hamburger Landesgericht (vor dem man ebenso wie auf Hoher See mit Gott alleine ist
) soll nun über ein Verbot des Filmes verhandelt werden. Unter Berufung auf das “allgemeine Persönlichkeitsrecht”. Der Betroffenen wohlgemerkt. Verwunderlich nur, dass Grünenthal sich jetzt so für die Rechte der Betroffenen einsetzt – nachdem die GEschädigten damals gegen eine Pauschalentschädigungszahlung auf alle weiteren Ansprüche verzichten mussten.