Nochmal: Hacker-Paragraph

Das neue Anti-Sicherheits-Hacker-Gesetz ist nun Thema im Rechtssausschuss des Bundestages.

Grobe Inhaltszusammenfassung: Leute, die sich mit der Materie nachweislich gut auskennen, sehen erhebliche Probleme, Juristen dagegen finden das alles so korrekt. Naja, die müssen es ja wissen.

Jürgen-Peter Graf, seines Zeichens Richter am Bundesgerichtshof (sic!), setzt dem Ganzen aber die Krone auf:

In Richtung Computerpresse verwies er darauf, dass Hinweise auf Exploits von Sicherheitslücken und die Erteilung von Ratschlägen zu deren Anwendungen durchaus unter den neuen Straftatbestand fallen könnten. Dies sei gerechtfertigt, da so der Verbreitung von Schadsoftware entgegengewirkt würde.

Zitiert nach heise online

Wessen Argumentation der Gesetzgeber folgen wird, dürfte anhand der Berufsstatistik der Abgeordneten der 16. Wahlperiode mehr oder weniger auf der Hand liegen, obwohl die Propaganda-Website von einer “Vielfalt der Berufe im Bundestag” spricht.

Leave a Reply