Pflichtangaben auch in Mails

Michael weist auf der i-worker-Liste auf den Umstand hin, dass ab dem 01.01.07 ausdrücklich E-Mails als Geschäftskorrespondenz gewertet werden und somit den Pflichtangaben auf Geschäftspapieren unterliegen.

Michael schreibt:

Für eine GmbH gilt beispielsweise, dass die elektronische Geschäftspost den
vollständigen Firmennamen in jener Form beinhalten muss, wie er auch im
Handelsregister eingetragen ist.

Nicht fehlen darf ferner die korrekte Angabe der Rechtsform, der Sitz der
Gesellschaft, die Nennung des zuständigen Registergerichts einschließlich
der dortigen Registernummer.

Darüber hinaus müssen alle Geschäftsführer benannt werden.

Soweit das Unternehmen einen Aufsichtsrat gebildet hat, verlangt die Reform
auch die Namensnennung des Vorsitzenden des Aufsichtsrates mit
Familiennamen, wobei aus Transparenzgründen dabei mindestens ein Vorname
ausgeschrieben sein muss.

Es gelten dabei die Paragraphen:

Danke, Michael!

Update 22.02.07: Wie die Umsetzung konkret aussieht (inkl. Beispielen und Mustertext) berichtet heise resale. Danke, themenrelevant!

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