Contergan-Film und die Justiz

Hier läuft gerade die ARD-Sendung “titel thesen temperamente” mit einer Berichterstattung über einen geplanten Spielfilm über den Contergan-Skandal in den 60er Jahren.

Bei Contergan handelte es sich um ein als harmlos angepriesenes Schlafmittel des Herstellers Grünenthal, das dazu führte, dass neugeborene Kinder von Nutzerinnen etliche Missbildungen der Etremitäten erleiden könnten.

Vor dem Hamburger Landesgericht (vor dem man ebenso wie auf Hoher See mit Gott alleine ist ;-) ) soll nun über ein Verbot des Filmes verhandelt werden. Unter Berufung auf das “allgemeine Persönlichkeitsrecht”. Der Betroffenen wohlgemerkt. Verwunderlich nur, dass Grünenthal sich jetzt so für die Rechte der Betroffenen einsetzt – nachdem die GEschädigten damals gegen eine Pauschalentschädigungszahlung auf alle weiteren Ansprüche verzichten mussten.

2 Responses to “Contergan-Film und die Justiz”

  1. Gabriele Says:

    Soweit ich weiss, ist inzwischen auch das Urteil zuungunsten der Filmaufführung gefallen. Ich finde dies nicht gerechtfertigt, denn vor allem die Betroffenen sollten doch ein Interesse an der Aufklärung und Wiederaufarbeitung haben. Gefährliche Medikamente sind als Thema immer aktuell - man denke nur an die Testpersonen in England, die nach der Einnahme eines deutschen Produkts heute mit erheblichen Einschränkungen leben müssen.

  2. Angi Says:

    am 20.3. wird weiter verhandelt

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