“Bisher war die Terror-Gefahr abstrakt. Jetzt ist sie konkret”
(Zitat von Ingo Wolf, FDP, Innenminister NRW)
Allerdings, da hat er Recht. Auch, wenn die Polizei Aachen sie immer noch für abstrakt hält und ich eigentlich den Behörden-Terror meine, wenn ich Herrn Wolf zustimme.
Er plädiert für weitergehende Befugnisse des Verfassungsschutzes:
Konkret heißt es in der Gesetzesvorlage, dass die Verfassungsschutzbehörde folgende Maßnahmen anwenden darf: “heimliches Beobachten und sonstiges Aufklären des Internets, wie insbesondere die verdeckte Teilnahme an seinen Kommunikationseinrichtungen beziehungsweise die Suche nach ihnen sowie der heimliche Zugriff auf informationstechnische Systeme auch mit Einsatz technischer Mittel.” (heise online)
Okay, mir fällt dazu nur ein: Seit irgendein Witzbold sich darüber lustig machte, dass es in Hessen noch die Todesstrafe gibt, weiß eigentlich jeder: Bundesrecht bricht Landesrecht.
Daher: “Wer unbefugt Daten, die nicht für ihn bestimmt und die gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert sind, sich oder einem anderen verschafft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.” (StGB, §202a, Absatz 1)
Und ein Wink mit dem Zaunpfahl in Richtung von Herrn Wolf, seines Zeichens examinierter Experte auf dem Gebiet der Jurisprudenz und Vorsitzender des Bezirksverbandes der FDP in der schönen Stadt Aachen (;-)), die wirklich etwas besseres verdient hätte: “Als Anstifter wird gleich einem Täter bestraft, wer vorsätzlich einen anderen zu dessen vorsätzlich begangener rechtswidriger Tat bestimmt hat.” (StGB, §26).
Kommt die Gesetzesvorlage zur Abstimmung und findet ein paar JA-Stimmen, könnte man von der Bildung einer kriminellen Vereinigung sprechen, die prinzipiell nach §129 StGB strafbar wäre. Aber, jetzt kommt’s: “Absatz 1 ist nicht anzuwenden, wenn die Vereinigung eine politische Partei ist, die das Bundesverfassungsgericht nicht für verfassungswidrig erklärt hat, (…)” (StGB, §129, Absatz 2).
Eine Unverschämtheit!